Gemeinde beschließt Antrag auf Rückgabe der Rechtsträgerschaft

Gemeinde beschließt Antrag auf Rückgabe der Rechtsträgerschaft

Zukunft des Krankenhauses Oberndorf: Gemeinde beschließt Antrag auf Rückgabe der Rechtsträgerschaft

Oberndorf, 27. Juni 2025 – In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung hat die Stadtgemeinde Oberndorf einen wegweisenden Beschluss zur Zukunft des örtlichen Krankenhauses gefasst. Die Gemeinde wird mit 31. Dezember 2025 die Rechtsträgerschaft des Krankenhauses zurücklegen und stellt dafür einen offiziellen Antrag. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenden trilateralen Lösungsstrategie, die gemeinsam mit dem Land Salzburg und der VAMED entwickelt wurde. Die Gemeinde beschließt Antrag auf Rückgabe der Rechtsträgerschaft, Details dazu in diesem Artikel.

Hintergrund der Entscheidung

Seit geraumer Zeit befindet sich die Stadtgemeinde in intensiven Verhandlungen mit dem Land Salzburg und der VAMED über die zukünftige Struktur und Verantwortung für das Krankenhaus Oberndorf. Ziel ist es, eine stabile, langfristige und finanzierbare Lösung für den Betrieb der Einrichtung zu finden.

Im Rahmen mehrerer Besprechungen, zuletzt am 18. Juni 2025, wurde eine konkrete trilaterale Lösungsvariante erarbeitet. Diese sieht eine Übernahme der Gemeinnützigen Oberndorfer Krankenhausbetriebsgesellschaft m.b.H. (GOK) durch das Land Salzburg vor.

Eckpunkte der trilateralen Lösung

  1. Übernahme der GOK: Das Land Salzburg übernimmt sowohl den 49-prozentigen Gesellschaftsanteil der VAMED als auch den 51-prozentigen Anteil der Stadtgemeinde – jeweils zum symbolischen Preis von einem Euro. Voraussetzung dafür ist eine Aufhebungsvereinbarung bestehender Verträge (u.a. Rahmenvereinbarung und Managementvertrag).
  2. Oberndorfer Catering Betriebs-GmbH (OCB): Die Stadtgemeinde übernimmt den 49-prozentigen Anteil der VAMED an der OCB ebenfalls um einen Euro.
  3. Grundstücksfragen: Für die verschiedenen Grundstücke rund um das Krankenhaus – darunter der Altbau, der Neubau (Superädifikat) und der Parkplatz – wurden spezifische Regelungen vorgeschlagen. Unter anderem soll die Stadtgemeinde für die Bereitstellung der Grundstücke künftig ein noch auszuhandelndes Entgelt erhalten.
  4. Rückführung von Liegenschaften: Im Falle einer Beendigung des Krankenhausbetriebs soll das Grundstück mit dem Altbau an die Stadtgemeinde zurückübertragen werden.

Nächste Schritte

Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister mit der Ausarbeitung und Verhandlung konkreter Verträge beauftragt. Diese sollen anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ziel ist es, bis Jahresende die Übergabe der Rechtsträgerschaft formal und rechtlich abzusichern.

2 Kommentare zu “Gemeinde beschließt Antrag auf Rückgabe der Rechtsträgerschaft”

  1. Zum Thema Krankenhausparkplatz für Mitarbeiter, hier darf ja nicht mehr geparkt werden, ansonsten 80 Euro Strafe. Ab 18 Uhr und am Wochenende ist der fast komplett leer. Besucher des Altersheimes stellen sich nun auf die Straße und blockieren somit einen Fahrstreifen und die 4,5 Meter sind nicht mehr gegeben. Wenigstens am Wochenende sollte dieser nicht leer stehen und zur Verfügung stehen. Sobald der Erste dies anzeigt, dass die 4,5 Meter nicht eingehalten werden, ist es mit dem Parken neben der Straße beim Altersheim auch vorbei.

    1. Hallo Sophie,

      leider ist es schon vorbei mit dem Parken auf der Straße., denn die ersten Strafen wurden schon verteilt.

      leider stehen auf den 2 Besucherparkplätzen auch meist Mitarbeiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert