Land Salzburg übernimmt Krankenhaus Oberndorf
Das Krankenhaus Oberndorf steht vor einem großen Wandel. Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt das Land Salzburg die vollständige Rechtsträgerschaft. Die Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebsgesellschaft m.b.H. (GOK), die das Krankenhaus betreibt, geht in das alleinige Eigentum der Land Salzburg Gesundheits-Holding GmbH über. Das Land Salzburg übernimmt Krankenhaus Oberndorf damit vollständig.
Ende der Public-Private-Partnership
Bisher wurde das Krankenhaus im Rahmen eines Public-Private-Partnership (PPP) – Modells betrieben. Die Stadtgemeinde Oberndorf und die VAMED Management und Service GmbH (VMS) waren die Gesellschafter der GOK. Die VMS kündigte das PPP-Modell mit Wirkung zum 31. Dezember 2025.
Das PPP-Modell sah ursprünglich auch ein Ärzte- und Rehabilitationszentrum vor. Dieser Teil wurde jedoch nicht umgesetzt.
Finanzielle Bereinigung und Kaufpreis
Die Übernahme der GOK ist für die Stadtgemeinde essenziell. Sie sichert den Fortbestand des Krankenhausstandorts. Die jahrzehntelang schwierige Finanzsituation der GOK war der Grund für die Übertragung.
- Der Kaufpreis für den Geschäftsanteil der VMS an der GOK beträgt 1,00 Euro.
- Der Kaufpreis für den Geschäftsanteil der Stadtgemeinde beträgt ebenfalls 1,00 Euro.
- Die VMS verzichtet im Rahmen der Auflösungs- und Bereinigungsvereinbarung auf nachrangige Gesellschafterdarlehen in Millionenhöhe. Die Nachrangige Forderung der VMS gegen die GOK belief sich auf rund 17,7 Millionen Euro. Die VMS verzichtet ebenfalls auf sämtliche Forderungen gegen die GOK, mit Ausnahme der sogenannten „Ausgenommenen Ansprüche“.
- Die Ausfinanzierung und langfristige Sicherung des Krankenhausbetriebs wird durch die Käuferin sichergestellt.
Krankenhaus-Liegenschaften und Verträge
Die Liegenschaften sind ein wichtiger Bestandteil der Transaktion.
- Die Liegenschaft des Krankenhaus-Altbaus (EZ 1700, Gst 899/14) ist Eigentum der GOK. Sie soll nach gänzlicher Einstellung des Krankenhausbetriebs im Rahmen der Liquidation unentgeltlich an die Stadtgemeinde rückübertragen werden.
- Die Parkplatzfläche (EZ 937, Gst 899/15) und die Liegenschaft des Krankenhaus-Neubaus (EZ 1504, Gst 890/24) werden von der Stadtgemeinde weiterhin für den Krankenhausbetrieb zur Verfügung gestellt.
- Der Baurechtsvertrag für die Parkplatzfläche soll beendet werden.
- Verträge der GOK mit der Oberndorfer Catering Betriebs-GmbH (OCB) werden abgeändert. Die OCB versorgt das Krankenhaus weiterhin. Der Geschäftsanteil der VMS an der OCB wird für 1,00 Euro an die Stadtgemeinde übertragen.
- Die im Mittelfristigen Finanzplan enthaltenen Finanzerträge von über 700.000 Euro pro Jahr ab 2026 gibt es, wie erwartet, nicht. Die Opposition hat diese Erträge bereits mehrfach kritisiert. Eine Rechtsgrundlage dafür hat es nie gegeben.
Auflösende und aufschiebende Bedingungen
Die Transaktion ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:
- Auflösungs- und Bereinigungsvereinbarung aller Verträge zwischen den Parteien.
- Genehmigung durch die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Oberndorf.
- Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes Salzburg.
- Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die Bundeswettbewerbsbehörde.
- Nachweis der Genehmigung durch die Salzburger Landesregierung und den Salzburger Landtag.
Scheitert der Vollzug der Transaktion bis zum 31. Dezember 2025, 23:45 Uhr, wird der Vertrag gegenstandslos. Die Kündigung des Managementvertrags durch VMS würde dann greifen.
Mitarbeiter und Betrieb
Die GOK beschäftigt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 324 Mitarbeiter.
- Der Personalbeistellungsvertrag zwischen der GOK und der Stadtgemeinde wird fortgeführt und an die neue Situation angepasst.
- Die VMS überträgt die Wortbildmarke „Gesundheitszentrum Oberndorf“ unentgeltlich an die GOK.
- Der Krankenhausbetrieb soll voll funktionsfähig bleiben.
- Die GOK führt die Geschäfte bis zum Closing im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiter.

